Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 27.09.2006 - 11 O 17/06 |
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Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er Mehrwertdienstrufnummer
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 27.09.2006 - 11 O 17/06
- OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 216/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 216/06
Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsansprüchen nach …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.09.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 11 O 17/06, wird wegen eines Teilbetrages in Höhe von 360, 00 EUR als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. - OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 68/07
Schadensersatzanspruch eines Kabel-Fernseh-Versorgungsunternehmens gegen den …
In diesem Schreiben verweist die Beklagte zur Begründung ihrer Kündigung auf ihren Schriftsatz in dem Eilverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden (Az. 11 O 17/06).